Bayerische Raute
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BAFöG und BayAFöG

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)

Allgemeine Informationen

Das BAföG fördert:

  • Studierende an Hochschulen und Fachakademien (Zuschuss / Darlehen),
  • Schüler an weiterführenden, allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10 (bei notwendiger auswärtiger Unterbringung)
  • und Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Zuschuss).

Förderung gemäß BayAFöG ist möglich für:

  • Schüler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien
  • sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn die Schüler notwendig auswärts untergebracht sind.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen:

Antragstellung

Für Schülerinnen und Schüler, die einen Antrag stellen wollen:

Für Studierende, die einen Antrag stellen wollen:

Beratungsmöglichkeiten

Beratung vor Ort leisten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bzw. die Studentenwerke:

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