BAFöG und BayAFöG
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG)
Allgemeine Informationen
Das BAföG fördert:
- Studierende an Hochschulen und Fachakademien (Zuschuss / Darlehen),
- Schüler an weiterführenden, allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10 (bei notwendiger auswärtiger Unterbringung)
- und Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Zuschuss).
Förderung gemäß BayAFöG ist möglich für:
- Schüler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien
- sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn die Schüler notwendig auswärts untergebracht sind.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen:
Antragstellung
Für Schülerinnen und Schüler, die einen Antrag stellen wollen:
Für Studierende, die einen Antrag stellen wollen:
Beratungsmöglichkeiten
Beratung vor Ort leisten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bzw. die Studentenwerke:
© Referat A 7