Hochschulpolitik
Minister Heubisch: "Mit mehr Hochschulautonomie, einer verbesserten sozialen Ausgestaltung der Studienbeiträge und deutlich mehr Studienmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte bleibt Bayern auch künftig Wissenschaftsstandort Nummer 1 in Deutschland."
Die bayerischen Hochschulen sind für den internationalen Wissenschaftswettbewerb gut gerüstet. Eine Grundlage hierfür bietet auch das zuletzt im Juli 2009 novellierte Bayerische Hochschulgesetz von 2006, das den Leitlinien Dezentralisierung, Bürokratieabbau und Subsidiarität folgt und staatliche Kompetenzen an die Hochschulen weitergibt.
Um die hohe Attraktivität Bayerns als Hochschulstandort noch weiter zu stärken, hat die Staatsregierung 2009 neue Weichenstellungen im Hochschulrecht vorgenommen. Wissenschaftsminister Heubisch: "Mit mehr Hochschulautonomie, einer verbesserten sozialen Ausgestaltung der Studienbeiträge und deutlich erweiterten Studienmöglichkeiten für beruflich besonders Qualifizierte geht Bayern neue Wege, damit wir auch weiterhin ein führender Hochschul- und Wissenschaftsstandort in Deutschland bleiben." Hier finden Sie Einzelheiten zu den Änderungen im Hochschulrecht.
Ein neues partnerschaftliches Verhältnis zwischen dem Freistaat und den Hochschulen wurde schon 2005 im Innovationsbündnis Hochschule 2008 festgeschrieben, in dem der Staat vertraglich seine Finanzleistungen bis 2008 zugesagt und die Hochschulen sich bereit erklärt haben, am Modernisierungsprozess aktiv mitzuwirken. Das Innovationsbündnis Hochschule 2013, das im Juli 2008 unterzeichnet wurde, schreibt dies fort.
An die Stelle staatlicher Detailsteuerung der Hochschulen durch das Ministerium treten dabei auf Basis der Innovationsbündnisse biletarale Zielvereinbarungen, die im Juli 2006 erstmals zwischen dem Wissenschaftsministerium und allen staatlichen Hochschulen geschlossen wurden. Für die Laufzeit bis 2008 legten diese den Schwerpunkt auf die Profilschärfung der Hochschulen in einem bayernweiten Optimierungskonzept , in dem das Fächerspektrum abgestimmt wurde. Im Juli 2009 wurden die Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit bis Ende 2013 erneuert. Dabei stand die Leistungssteigerung der Hochschulen durch die Vereinbarung qualitativer Ziele im Vordergrund.
Im Rahmen des Bologna-Prozesses hält Bayern die internationalen Vereinbarungen ein und forciert die Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge auch über die Zielvereinbarungen. In Zusammenarbeit mit den Hochschulverbünden (Universität Bayern e.V und Hochschule Bayern - Universities of Applied Sciences e.V.) und der Landesstudierendenvertretung wird das Ministerium auf weitere kontinuierliche Verbesserungen bei der Umsetzung der neuen Studienstrukturen an den bayerischen Hochschulen hinwirken. Dazu hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe am 07.06.2010 Leitlinien für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses vorgestellt, die Erfahrungen aus den Verbesserungsprozessen an den Hochschulen bündeln und Impulse sowie Anregungen für die Arbeit vor Ort geben (zur Pressemeldung).
Die Begabtenförderung ist von Grund auf neu gestaltet worden: Im Wintersemester 2004/05 startete das Elitenetzwerk Bayern
, und zum 1. Mai 2005 ist ein neues Eliteförderungsgesetz in Kraft getreten.
Der Freistaat bereitet zudem seine Hochschulen mit einer Milliardeninvestition auf die steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang des Jahres 2011 vor. Der Ministerrat hat am 12. Juni 2007 für den Aufbau von 38.000 zusätzlichen Studienplätzen in Bayern einen konkreten Investitionsplan festgelegt. Die Ausbauplanung ist dabei nach Hochschularten, Standorten und Studienfeldern gegliedert. Wie diese Planung konkret umgesetzt wird, legen zuästzliche, auf diesen Zweck beschränkte Zielvereinbarungen fest, die von Minister Heubisch sowie den Präsidenten und Rektoren der bayerischen Hochschulen am 12. Dezember 2008 unterzeichnet wurden. Ergänzt wird dieser personelle Ausbau durch ein räumliches Ausbaukonzept, das der Ministerrat am 15. Juli 2008 verabschiedet hat. Danach sollen über die laufenden Baumaßnahmen hinaus zusätzliche Flächen in einer Größenordnung von rund 130.000 qm bereitgestellt werden.
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