Professorenstellen an staatlichen Fachhochschulen in Bayern
Allgemeine Hinweise zur Berufung
Für die Einstellung als Professor oder Professorin an einer Fachhochschule müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz - BayHSchPG
):
- abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang oder einem Masterstudiengang einer Fachhochschule; in Ausnahmefällen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem sonstigen Fachhochschulstudiengang ausreichend, wenn die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit durch eine Promotion nachgewiesen wird;
- pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird;
- je nach Anforderungen der Stelle: besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit;
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse oder Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches (Zeiten als Referendar bzw. Referendarin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter bzw. als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin können insgesamt nur bis zu zwei Jahren angerechnet werden). In besonders begründeten Fällen ist es ausreichend, wenn über die Promotion hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen erbracht wurden und eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs nachgewiesen wird.
Über die Verwendung der Professorenstellen wird von den Fachhochschulen selbst entschieden, so dass das Staatsministerium hier keine Auskunft erteilen kann. Professorenstellen werden in einem so genannten Berufungsverfahren (Art. 18 BayHSchPG
) besetzt.
Ausschreibungen
Freie Stellen werden von den Fachhochschulen im Internet, in Tages- und Fachzeitungen, im Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst oder in der Deutschen Universitätszeitung/ Hochschuldienst (DUZ) öffentlich ausgeschrieben.
Bewerbungen
Bewerbungen müssen unmittelbar an die jeweilige Fachhochschule gerichtet werden. Aus dem Kreis der Bewerber und Bewerberinnen erstellt die Fachhochschule eine Vorschlagsliste, die mindestens drei Namen enthalten soll. Die Entscheidung über die Berufung trifft die Hochschule.
Aufgaben
Die Dienstaufgaben der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen umfassen insbesondere die Vertretung ihres Faches in der Lehre. Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt derzeit 19 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Maßgabe der Bundesbesoldungsordnung W (BesGr. W2 und W3); in der W-Besoldung sind neben einer festen Grundbesoldung zusätzliche Leistungsbezüge möglich. Nähere Auskünfte zur Ausgestaltung der Dienstverhältnisse erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Fachhochschule.
Ausschreibungen
(Nach Auswahl der Hochschule werden Sie auf den Internetauftritt der Hochschule geleitet.)
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