Studienbeiträge - Satzungen im Überblick
Die Entscheidung zur Einführung von Studienbeiträge gilt für alle staatlichen bayerischen Hochschulen. Jede bayerische Hochschule ist allerdings individuell für die Erhebung der Studienbeiträge, die Beitragshöhe, Fälligkeit, Befreiungsmöglichkeiten sowie die Verwendung der Mittel verantwortlich.
Im Folgenden finden Sie Links zu den jeweiligen Satzungen der bayerischen Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen auf deren Internetseiten (z. T. als pdf-Download).
Universitäten
Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen
Kunsthochschulen
Stand: 31. Dezember 2011
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