Bayerische Raute
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Universität Erlangen-Nürnberg

Zielvereinbarungen

Der grundlegende Reformprozess, in dem sich die bayerischen Hochschulen befinden, wird auf der Basis von Innovationsbündnissen ("Rahmenzielvereinbarung") durch bilaterale Zielvereinbarungen umgesetzt. Staat und Hochschulen verhandeln diese auf Augenhöhe und legen gemeinsam Schwerpunkte für die Entwicklung und Profilbildung fest. Die Zielvereinbarungen sind somit Ausdruck des neuen partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Hochschulen. Die Art der Zielerreichung liegt in der alleinigen Verantwortung der Hochschulen. Der Staat zieht sich aus der Detailsteuerung bei der Umsetzung zurück. Dieses operative Geschäft ist Aufgabe der in ihrer Autonomie gestärkten Hochschulen.

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2008)

Die Erfahrungen mit der ersten Generation der Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2008 belegen eindrucksvoll, dass sich die Hochschulen aktiv in den Reformprozess einbringen. Sie haben ihre Strukturen modernisiert. Die dadurch erschlossenen Synergiepotenziale wurden konsequent zur Verstärkung vorhandener oder zum Aufbau neuer Profilbereiche genutzt. Dadurch und durch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen wurde die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hochschulen entscheidend verbessert. Die Inhalte dieser Zielvereinbarungen gelten weiterhin, sofern keine abweichende Regelung vorgesehen ist.

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2013)

Anknüpfend an die positiven Erfahrungen der ersten Runde, wurde am 17. Juli 2009 mit den Hochschulen die zweite Generation der Zielvereinbarungen abgeschlossen. Sie haben eine Laufzeit von 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spezifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfordern weitere Anstrengungen des Staates sowie der Hochschulen. Der nationale und internationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt weiter zu. Ferner gilt es, die prognostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Forschung und Lehre zu bewältigen. Die Zielvereinbarungen haben daher das Ziel, den Hochschulen angesichts dieser Herausforderungen weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, sie andererseits auch aktiv an der Mitwirkung an diesem Reformprozess zu verpflichten. Minister Heubisch: "Die Zielvereinbarungen stärken das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Hochschulen und Ministerium weiter und verlängern die Planungssicherheit der Hochschulen bis 2013. Das bringt die Hochschulen ein gutes Stück voran."

Die gemeinsam formulierten Ziele sind individuell auf die einzelnen Hochschulen zugeschnitten und ermöglichen den Hochschulen größtmöglichen Gestaltungsfreiraum. Sie befassen sich insbesondere mit der weiteren Profilbildung und der strukturellen Fortentwicklung - also mit qualitativen und allgemeinen hochschulpolitischen Zielen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Stärkung individueller Profile
  • qualitätsverbessernde Maßnahmen sowie die Entwicklung von Verfahren zur Qualitätssicherung
  • die weitere Professionalisierung der Organisations- und Verwaltungsstrukturen, zum Beispiel Einführung eines leistungsfähigen Rechnungswesens mit Kosten-Leistungs-Rechnung und die Verankerung effizienter IuK-Strukturen
  • der Aufbau der akademischen Weiterbildung
  • die Internationalisierung
  • Verbesserungen der familienfreundlichen Gestaltung
  • die Förderung des Gleichstellungsauftrags
  • die Optimierung der Nachwuchsförderung

Die beiden im ersten Innovationsbündnis angelegten und nunmehr weitergeführten Innovationsfonds für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften dienen der Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung dieser hochschulpolitischen Ziele. Die im Haushalt bisher veranschlagten Mittel sollen verstärkt werden, sodass den beiden Fonds ab 2009 voraussichtlich insgesamt rd. 11 Mio. Euro zur Verfügung stehen werden.

Sonderzielvereinbarungen zum Hochschulausbau (Laufzeit bis 2013)

Bereits im Dezember 2008 wurden die Sonderzielvereinbarungen zur Ausbauplanung abgeschlossen, mit denen sich Staat und Hochschulen auf die steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang des Jahres 2011 vorbereiten. Rund 1 Milliarde Euro stellt Bayern bis 2013 hierfür bereit. Mit den Sonderzielvereinbarungen wird festgelegt, wie die Ausbauplanung, mit der 38.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden, an den einzelnen Hochschulen konkret umgesetzt wird.

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2013)

Universitäten

Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen

Sonderzielvereinbarungen zum Hochschulausbau (Laufzeit bis 2013)

Universitäten

Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen

Zielvereinbarungen mit den Kunsthochschulen

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2008)

Universitäten

Kooperationsvereinbarungen

Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen

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