Institutionen
Organisation von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Erste Ansprechpartner für Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege sind die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
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Sie sind die richtigen Anlaufstellen für Eigentümer, Bauherrn, Planer, Architekten usw. Hier erhält man Auskunft über das Baugenehmigungs- und das Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz, über Fragen der denkmalgerechten Instandsetzung und Nutzung eines Baudenkmals, über Fördermöglichkeiten usw.
- Oberste Denkmalschutzbehörde: Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Beratendes Gremium: Landesdenkmalrat
- Höhere Denkmalschutzbehörden: Regierungen
- Untere Denkmalschutzbehörden: Landratsämter, kreisfreie Gemeinden, Große Kreisstädte sowie die Städte Alzenau in Unterfranken, Burghausen, Feuchtwangen, Friedberg, Germering, Sulzbach-Rosenberg und Waldkraiburg, der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinde Vaterstetten
- Denkmalfachbehörde: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Weitere Informationen:
Landesdenkmalrat
Der Landesdenkmalrat hat die Aufgabe, die Bayerische Staatsregierung zu beraten und in wichtigen Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken. Er kann von der Bayerischen Staatsregierung um Stellungnahme zu bestimmten Fragen gebeten werden oder aus eigener Initiative Ratschläge zu allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erteilen.
Mitglieder
Im Landesdenkmalrat sind neben den Vertretern der politischen Parteien die Repräsentanten der Interessengruppen, die unmittelbar mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befasst sind, vertreten - etwa die Kommunen, Kirchen, privaten Denkmaleigentümer, Architekten, die Akademie der Schönen Künste, des Landesvereins für Heimatpflege sowie Sachverständige aus dem Bereich der Kunstgeschichte und der Vor- und Frühgeschichte. Er ist damit zugleich ein demokratisches Forum des Ideenaustausches, der Meinungsfilterung und des Interessenausgleichs. Eine aktuelle Liste der Mitglieder finden Sie hier
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Mitglieder des Landesdenkmalrats (Zum Vergrößern bitte anklicken)
Geschäftsstelle
Angelegenheiten, die dem Landesdenkmalrat unterbreitet werden sollen, sind dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrates über die Geschäftsstelle zuzuleiten.
Anschrift und Kontakt:
Vorsitzender:
Staatsminister a. D. Dr. Thomas Goppel
Landesdenkmalrat, Geschäftsstelle, Salvatorstraße 2, 80327 München
Geschäftsstelle:
Herr MR Dr. Andreas Baur, Salvatorstraße 2, 80327 München, Tel. 089 2186-2650
E-Mail: andreas.baur@stmwfk.bayern.de
Herr RR Hans Stamp, Salvatorstraße 2, 80327 München, Tel. 089 21 86-2640
E-Mail: hans.stamp@stmwfk.bayern.de
Frau VAe Cornelia Huber, Salvatorstraße 2, 80327 München, Tel. 089 2186-2650
E-Mail: cornelia.huber@stmwfk.bayern.de
Beschlüsse und Resolutionen
Durch sein Initiativrecht hat der Landesdenkmalrat eine Reihe von Leitlinien für die praktische Denkmalpflege entwickelt. Sie dienen den mit der Denkmalpflege befassten Behörden als Richtschnur für ihre tägliche Arbeit.
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