Der Kulturfonds Bayern
Mit dem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Der Kulturfonds wurde 1996 aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer eingerichtet und ist Bestandteil der Offensive Zukunft Bayern. Er wird von den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie für Unterricht und Kultus koordiniert.
Flyer Der Kulturfonds
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Fördervoraussetzungen
Aus dem Kulturfonds können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten
(institutionelle Förderung). Nicht förderfähig sind multifunktionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen, Kulturzentren o. ä. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 5.000 Euro können daher in der Regel nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern. Grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Maßnahmen in München und Nürnberg.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist nicht möglich.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Sollten bereits vor Entscheidung über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Förderbereiche
Theater:
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Spielstätten (sofern keine Förderung über FAG-Mittel erfolgt)
- Projektförderung
Museum:
- Förderung von Investitionen bei nichtstaatlichen Museen
- Förderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen
Förderung der zeitgenössischen Kunst:
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Ausstellungsräumen und von "Künstlerhäusern"
- Förderung von Ausstellungen, Symposien und ähnlichen Projekten
- Bayerisches Atelierförderprogramm für bildende Künstler
Musikpflege:
- Förderung von Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen
- Förderung von Projekten und Veranstaltungen insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung
Laienmusik:
- Zuschüsse für Investitionen beim Bau und Ausbau von Veranstaltungs- und Proberäumen für Laienmusikvereine
- Förderung geeigneter Einzelprojekte
Denkmalschutz und Denkmalpflege:
- Förderung der Instandsetzung herausragender Baudenkmäler
Archive, Bibliotheken, Literatur:
- Förderung von Investitionen bei Bibliotheken und Archiven
- Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Literaturpflege
Heimatpflege:
- Förderung von Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Proberäume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele
- Förderung von Veranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege
- Förderung sonstiger geeigneter Projekte
Internationaler Ideenaustausch:
- Zuschüsse zur Förderung internationaler Begegnungen
Weitere kulturelle Veranstaltungen und Projekte:
- Förderung innovativer Vorhaben und spartenübergreifender Projekte im kulturellen Bereich
Der Kulturfonds fördert ferner Projekte aus den Bereichen Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und kirchliche Bildungsarbeit. Für diese Förderbereiche sowie für Projekte zum internationalen Ideenaustausch und für weitere kulturelle Veranstaltungen, soweit es sich um Vorhaben aus dem Schulbereich handelt, ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus
zuständig. Informationen zu diesen Förderbereichen erhalten Sie dort.
Antragsverfahren
Anträge sind bis spätestens 1. November für das Folgejahr in zweifacher Ausfertigung bei der zuständigen Regierung einzureichen:
- Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut
- Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg
- Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
- Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg
- Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach
- Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg
Die Antragsunterlagen müssen enthalten:
- ein Antragsformular
nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO (für kommunale Gebietskörperschaften) bzw. ein vereinfachtes Antragsformular
(für private Antragsteller)
- eine detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan
- einen Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds)
- einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Über Zuwendungen von mehr als 25.000 € entscheidet der Ministerrat im Einvernehmen mit den Ausschüssen für Staatshaushalt und Finanzfragen sowie für Hochschule, Forschung und Kultur des Bayerischen Landtags. Über Zuwendungen bis 25.000 € entscheidet das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.
© Referat B 7