Förderung der Denkmalpflege in Bayern
Die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern können die Leistungskraft der Eigentümer überschreiten. Der Staat, die kommunalen Gebietskörperschaften und in manchen Fällen auch andere Stellen können aber durch direkte und indirekte Fördermaßnahmen helfen.
Direkte Förderung:
- Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
- Zuschüsse und Darlehen aus dem Entschädigungsfonds
- Sonstige staatliche Förderprogramme
Indirekte Förderung:
Nähere Informationen zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen findem Sie beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
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