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Studienbeiträge für die staatlichen Hochschulen in Bayern

Wissenswertes in Kürze

Studienbeiträge verbessern die Qualität der Lehre und den Service für die Studierenden.

Die staatlichen Hochschulen in Bayern setzen Mittel aus Studienbeiträgen unter anderem ein 

  • für 1.850 Beschäftigte, vor allem in der Lehre, 
  • für über eine Million Tutorenstunden jährlich, 
  • für die Bibliothek (17 Millionen Euro jährlich) 
  • und für den Studierendenservice (19 Millionen Euro jährlich). 

Studienbeiträge werden von den bayerischen Hochschulen zielgerichtet eingesetzt.

Seit der Einführung im Sommersemester 2007 haben die Hochschulen aus Studienbeiträgen 890 Millionen Euro eingenommen. Davon haben sie bis zum Ende des Sommersemsters 2012 886 Millionen Euro ausgegeben. Das entspricht einer Quote von 99 Prozent. 

Studienbeiträge stärken den demokratischen Entwicklungsprozess an unseren Hochschulen.

Studierende entscheiden über die Verwendung der Mittel paritätisch mit. 

Studienbeiträge haben keine abschreckende Wirkung - im Gegenteil.

Eine Studie des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung Berlin (WZB) stellt fest: Die Wahrscheinlichkeit zu studieren steigt in Ländern mit Studienbeiträgen stärker als in Ländern ohne. Das Studium genießt bei Studierenden in Ländern mit Studienbeiträgen einen höheren Stellenwert als in Ländern ohne.
Das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) kann keine Veränderung der Sozialstruktur der Studierenden seit Einführung der Studienbeiträge erkennen. Die Studierendenzahlen steigen in Bayern weiterhin überproportional. 

Studienbeiträge können mit dem Bayerischen Studienbeitragsdarlehen auch "nachgelagert" bezahlt werden - ohne Prüfung der Bonität.

Die Rückzahlung setzt erst bis zu zwei Jahre nach Studienabschluss ein und kann auf 25 Jahre gestreckt werden. Sie erfolgt erst ab einem Netto-Einkommen von monatlich 1.670 Euro. Dieser Betrag erhöht sich mit einem nicht verdiendenden Ehegatten (auf 2.205 Euro) und mit jedem Kind (um zusätzlich 485 Euro pro Kind). Die Raten können bis auf 20 Euro pro Monat gesenkt werden. 

Studienbeiträge sind durch die Befreiungsregelungen sozial gerecht gestaltet.

Knapp ein Drittel der Studierenden ist von der Pflicht, Studienbeiträge zu zahlen, befreit. Eine Härtefallklausel ermöglicht eine Befreiung in Fällen, die nicht eigens geregelt sind. 

Studienbeiträge sind im internationalen Vergleich gering bemessen.

Sie betragen maximal 500 Euro pro Semester - beziehungsweise 83 Euro pro Monat. Trotz dieses vergleichsweise niedrigen Betrags stärken Studienbeiträge die bayerischen Hochschulen im internationalen Wettbewerb. 

Studienbeiträge sind ein bayerisches Erfolgsmodell.

Mehr Informationen zu den Studienbeiträgen und zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen